Assegurança
I. Kaution
Rechtzeitig bis zur Anmietung bei mir eingehend überweist Ihr bitte die Kaution von 1.500 € auf mein Konto. Ohne überwiesene Kaution kann Euch das Fahrzeug leider nicht begleiten. Die Kaution wird nach Rückgabe des Fahrzeuges und Erledigung sämtlicher Ansprüche wieder erstattet.
II. Zustand bei Übergabe
Mein Fahrzeug freut sich auf die gemeinsame Tour mit Euch und hat sich richtig herausgeputzt: Innen und Außen gereinigt erhaltet Ihr es zusammen mit der wichtigen Grundausstattung für Eure Tour, dazu gehört eine volle Gasflasche, frisch gewaschene Schonbezüge für die Betten, Campingtisch und -stühle, Geschirr und Besteck (jeweils auf Anfrage).
III. Zustand bei Rückgabe
Wenn auch der letzte Tag des Urlaubs immer etwas bedrückend ist, möchte mein Fahrzeug wieder in dem Zustand zu mir zurück, in dem ihr es erhalten habt. Plant bitte ausreichend Zeit dafür ein: Ihr reinigt es gründlich von Außen und Innen, leert den Grauwassertank, leert und spült die Toilettenkassette gründlich und lasst das Frischwasser ab. Die Schonbezüge für die Betten braucht ihr nicht waschen, das übernehme ich für Euch. Solltet Ihr die letzten Stunden Eures Urlaubs nicht mit Putzen verbringen wollen, so können wir gerne vor der Übergabe an Euch vereinbaren, dass ich Euch diese Aufgaben (zum Teil) gegen Vergütung abnehme.
IV. Mängel / Schäden
Wenn auch mein Fahrzeug ein ganz außergewöhnlicher Reisebegleiter ist, den ich Euch anvertraue, bleiben Schäden manchmal nicht aus. Seine Vorgänger kannten drei Arten von Schäden:
1. Fahrzeugmängel
Mein Fahrzeug klingt erkältet? Aus der Duschbrause tröpfelt das Wasser nur? Ein Fenster lässt sich nicht schließen? Auch wenn das Fahrzeug noch taufrisch ist, kann so etwas immer passieren. Bitte gebt mir sofort Bescheid, wenn Ihr so etwas bemerkt, damit ich Euch weiterhelfen kann und – falls es so lange Zeit hat - ggf. für die Zeit nach Eurer Rückgabe eine Reparatur organisieren kann.
2. Verschuldete Schäden
Mein Fahrzeug ist größer als Euer normales Auto. Was Euch einen komfortablen Urlaub beschert, kann aber auch zu einem Malheur führen. Habt ihr oder ein von Euch zugelassener Mitreisender einen Schaden am Fahrzeug verursacht, so greift für viele Fälle die Versicherung. Die Versicherung enthält jedoch einige Ausschlüsse, die ihr aufmerksam lesen solltet. Außerdem fällt eine Selbstbeteiligung je Schadenfall an, nicht nur je Anmietung. Manche Schadenspositionen trägt die Versicherung nicht, so zum Beispiel Schäden durch eine übermäßige Benutzung („Verglühen“ der Bremsen, Beschädigung der Kupplung), Schäden im Innenraum, Schäden an der Markise und Schadensersatzansprüche wegen Mietausfalls oder den merkantilen Minderwert, der typischerweise bei größeren Schäden zu ersetzen ist. Diese Schäden sind von Euch in voller Höhe zu tragen. Gleiches gilt für nicht im Mietvertrag eingetragene Fahrer oder nicht vereinbarte Regionen.
3. Unverschuldete Schäden
Mein Fahrzeug begleitet Euch auf Eure Abenteuer, während es eigentlich zu Hause sicher unter dem Carport auf meine nächste Ausfahrt warten würde. Selbst wenn Schäden am Fahrzeug nicht von Euch verschuldet sind, haftet Ihr hierfür. Ihr tragt die sogenannte Sachgefahr zwischen Übergabe und Rückgabe des Wohnmobils, wie ein Leasingnehmer. Typische Fälle sind Steinschlagschäden, Reifenschäden (Ausnahme: Diese beruhen auf Verschleiß), Schäden durch Wetterereignisse oder die Einwirkung Dritter, die nicht erfolgreich haftbar gemacht werden können (Vandalismus, Unfallflucht, nicht-versicherter und zahlungsfähiger Verursacher). Auch hier greift in einer großen Zahl von denkbaren Fällen die abgeschlossene Versicherung. Ebenfalls hier gilt: Die Selbstbeteiligung fällt je Schadenfall an, nicht nur je Anmietung.
V. Maut / Verkehrsverstöße
Mein Wohnmobil hat genug Kraft, um Euch sicher auch durch die Berge zu bringen. Manchmal merkt man da gar nicht, dass man ein wenig zu schnell unterwegs ist. Auch werden auf manchen Strecken Mautgebühren fällig, die teils nicht entrichtet werden können und nachträglich von mir angefordert werden. Da ich zukünftigen Begleitern auf ihren Reisen Schwierigkeiten bei der Durchreise von Ländern, wie zum Beispiel eine hässliche Parkkralle ersparen möchte, gilt: Ich zahle Bußgelder und Mautgebühren, die in Deinem Reisezeitraum angefallen sind und Du wirst mir diese auf erstes Anfordern erstatten.
VI. Kilometerleistung
Mein Wohnmobil will mit Euch die Welt entdecken, aber auch die Reisen mit Euch genießen. Ihr werdet es daher nicht unnötig scheuchen und daher bis zu 250 km pro Nacht fahren. Abweichendes können wir aber natürlich gerne besprechen.
Assistència en carretera
En cas d'immobilització del vehicle arran d'una avaria o d'una incidència, comptaràs amb l'assistència del propietari. Un número dedicat et permetrà posar-te en contacte amb l'empresa d'assistència i us informarà dels passos a seguir.
Pagament segur
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